Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baudienstleistungen, die keiner behördlichen Genehmigung oder Zulassung bedürfen (auch als Generalunternehmer), insbesondere Rohbauarbeiten, Eisenflechterarbeiten sowie Innen- und Außenputzarbeiten, Import und Export mit Elektroartikeln und Artikeln des alltäglichen Bedarfs, gewerbliche Untervermietung von Zimmern und sonstigen Räumlichkeiten (keine Maklertätigkeiten nach § 34c GewO), der Betrieb von Pensionen mit konzessionsfreier Gastronomie mit und ohne Alkoholausschank, die Automatenaufstellung i.S.d. § 33c GewO, Umzugsaufträge im In- und Ausland sowie die Beteiligung an solchen und ähnlichen Unternehmen, An- und Verkauf von PKW u. LKW im Inland und Ausland sowie die Vermietung von PKW u. LKW, die Verwaltung des eigenen Vermögens.