Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Leistungen nach Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Phase 1-9
Dazu zählen: Klärung der Aufgabenstellung; Beratung zum Gesamtleistungsbild; Grundlagenanalyse; Erarbeitung eines Planungskonzeptes; Verhandlung mit Behörden; Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes; Kostenberechnung und Kontrolle; Einreichung des Baugesuches; Begleitung des Baugenehmigungsverfahrens; Ausführungsplanung; Detail- und Konstruktionszeichnungen; Einarbeiten von Fachplanungen; Massenermittlung als Grundlage der Leistungsbeschreibungen; Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen; Einholen, prüfen und auswerten von Angeboten; Mitwirkung bei der Auftragserteilung; Kostenanschlag; Überwachen und koordinieren der Ausführung; Aufstellung eines Zeitplanes; Abnahmen der Bauleistung; Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung; Übergabe des Objektes; Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen; Zusammenstellen der zeichnerischen und textlichen Unterlagen