Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand ist die Förderung von Bildung und Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung von Schulen. Sie dienen der Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen aller Bevölkerungsschichten. Die Gesellschaft ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. Sie ist allen Bevölkerungsschichten ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder Berufs zugänglich.