Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie gegebenenfalls deren Geschäftsführung, der An- und Verkauf und die Verwaltung von Grundbesitz sowie die Projektentwicklung und alle Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung in der am 01.01.2013 geltenden Fassung.