Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Integrationsprojekte gem. § 132 SGB IX und im Sinne von § 68 Nr. 3. c) AO, in denen Menschen mit Behinderung ermöglicht wird,
- durch den Cateringbetrieb für Kindergärten, -tagesstätten und Schulen am Arbeitsleben teilzuhaben,
- durch den Betrieb von Rechnungswesens- und Verwaltungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben,
- durch den Betrieb von Hausmeister- und Facility Management-Dienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben,
- durch den Betrieb von Fahrdiensten am Arbeitsleben teilzuhaben,
- durch den Betrieb von Veranstaltungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben, durch den Betrieb von Reinigungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben,
- durch den Betrieb von Vermarktung und neue Medien am Arbeitsleben teilzunehmen.