Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens- und Finanzberatung, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien einschließlich deren Vermietung und Verpachtung, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle mit Vorstehendem in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, alles ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.