Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung allgemeiner Unternehmensberatungsdienstleistungen und die Vergabe von Beteiligungskapital für Frühphasenfinanzierungen. Hierzu gehören insbesondere Beratungsdienstleistungen für Mergers & Acquisitions Transaktionen inkl. Kauf-/Verkauf von Firmenaktiva und Lizenzen, für Kapitalbeschaffungen sowie für Fragestellungen der allgemeinen Unternehmensentwicklung ebenso die Beratung bei der Vergabe von Beteiligungskapital und Beratungsdienstleistungen für junge Unternehmen ("startups"), insbesondere Frühphasenfinanzierungen ("start-ups" Finanzierungen). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind vom Gegenstand der Gesellschaft ausgenommen.