Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft einer KITA (Kindertagesstätte).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern nach § 52 Abs.2 Nr. 7 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung einer Kindertagesstätte.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft einer Kita (Kindertagesstätte), als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.