Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art, und zwar auch in der Form einer Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften,
2. die Geschäftsführung von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht,
3. der Handel mit Möbeln aller Art sowie ähnlichen Produkten und alle damit zusammenhängende Geschäfte