Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, insbesondere im Bereich Gremienarbeit und Vertragsmanagement für Unternehmen und Organmitglieder, darüber hinaus alle weiteren dem Unternehmensgegenstand dienlichen Geschäfte. Die Beteiligung der Gesellschaft an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung ist unzulässig.