Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Parlamenten und Regierungen sowie von anderen Institutionen und Organisationen, regional, national und international und in allen Politik- und Managementfeldern, insbesondere die Durchführung von politischen Bildungsmaßnahmen, die Erbringung von Dienstleistungen für Parlamente und Regierungen sowie für andere Institutionen und Organisationen, Wissenstransfer, Entwicklung und Durchführung von Forschungsvorhaben zu parlamentarischen und gouvernementalen Politikfeldern, die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten sowie in weiteren verwandten Themenfeldern. Die Gesellschaft kooperiert mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die dieselben Ziele verfolgen.