mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren ständigen Vertreter oder einem Prokuristen zu vertreten und
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
gemeinsam mit einem weiteren ständigen Vertreter oder Prokuristen der Zweigniederlassung
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
gemeinsam mit einem weiteren ständigen Vertreter oder Prokuristen der Zweigniederlassung
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren ständigen Vertreter oder einem Prokuristen zu vertreten und
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis gemeinsam mit einem weiteren ständigen Vertreter oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrats, einem Direktor, einem Prokuristen oder einem weiteren ständigen Vertreter
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, einem Direktor oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an sowie die Leitung und Finanzierung von Unternehmen in Deutschland einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung. Die Zweigniederlassung kann Grundstücke erwerben, halten und veräußern. Sie kann ferner Dritten, einschließlich direkten und indirekten Aktionären der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen solche beteiligt sind, Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und Sicherheiten jedweder Art stellen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder nach anderen Gesetzen bedürfen.