Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung und Betrieb gastronomischer Betriebe; Beteiligung und Übernahme gastronomischer Betriebe im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte; Erwerb und Verwaltung eigener Immobilien; Import, Export, Einzel- und Großhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmitteln unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Waren.