Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Management- und erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen, insbesondere Gründungs- und Wirtschaftsberatung von Internet- und Medienunternehmen, Design und Programmierung von Webseiten und anderen Internet-Applikationen, sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.