Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß § 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung vom 03.07.2009 (GVBl. 301) und der in der Firma genannten Berufsbezeichnung im Wesentlichen entspricht. Das Erbringen von Leistungen auf dem Gebiet der Architektur und Generalplanungsleistungen sowie Planungen verschiedenster Art auf dem Gebiet des Bauwesens unter Beachtung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten.