Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten gem. § 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung, nämlich: der öffentliche Vertrieb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbreich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen; die Vermittlung von öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft; die Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes