Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Insbesondere kann die Gesellschaft Grundeigentum erwerben und verwalten. Zusätzlich kann sie auf eigenen Namen und für eigene Rechnung Gesellschaftsbeteiligungen erwerben und verwalten. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschaftszweckes notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland unter ihrer oder unter anderer Firma Zweigniederlassungen einrichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und/ oder Vertretungen von solchen übernehmen und wieder aufgeben. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.