Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umweltschutzes und der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere bezüglich des Klimaschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung klimawissenschaftlicher Forschungsvorhaben, Förderung der Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der internationalen Klima- und Energiepolitik, insbesondere im Rahmen der UN Verhandlungen zum Schutze des Klimas, der Unterstützung von verschiedenen Akteuren in den internationalen Klimapolitik-Verhandlungen, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inselstaaten.