Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung und Errichtung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken durch Dritte auf eigene Rechnung. Die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Grundbesitz.
2. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die die unter Ziff. 1 und 2 genannten Geschäftszwecke verfolgen.