Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Unternehmenssteuerung, Vermittlung von Geschäftskontakten, Erwerb und Halten von Beteiligungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte, Handel mit Kunst und Antiquitäten, Film und Fernsehproduktionen, Vermittlung von Immobilien nach § 34c GewO, Versiche-ungsvermittlung nach § 34 d GewO und Finanzanlagen Vermittlung nach § 34f Nr. 1, 2, 3 GewO.