Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb, die Planung, das Errichten, der Erwerb und der Handel von und mit Wärme und Energie und von Anlagen, die dazu geeignet sind, Wärme oder Energie zu erzeugen und zu transportieren (Energieversorgungsanlagen), ferner der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Projektgesellschaften und anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck (einschließlich der Beteiligung an Stadtwerken) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, das Betriebsmanagement und die Betriebsführung von Energieversorgungsanlagen Dritter, das Erbringen von kaufmännischen Dienstleistungen und erlaubnisfreien Beratungsleistungen für die Energieversorgung.