Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines juristischen Repetitoriums.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Gegenstand zu fördern geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck insbesondere andere Unternehmen gründen und erwerben, sich an solchen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, sie pachten, ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederiassungen im In- und Ausland errichten.