Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die technische und kaufmännische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, auch als Generalunternehmer und als Generalübernehmer für eigene und fremde Rechnung; der Vertrieb, die Vermarktung oder die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und deren Vermittlung sowie der Erwerb und die Verwaltung eigener und fremder Immobilien; die erlaubnisfreie Unternehmensberatung; die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die einen der vorstehenden Zwecke zum Gegenstand hat.