Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe in Verbindung mit der Förderung der Integration von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und sonstigen Benachteiligten im Sinne der Gleichberechtigung und Völkerverständigung. Der Zweck der Gesellschaft soll durch den Betrieb sozialer Einrichtungen für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen oder alten Menschen jeweils unterschiedlicher Nationalitäten, insbesondere durch den Betrieb von Tagesstätten verwirklicht werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.