Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel zwischen der Mongolei und Staaten der Europäischen Union, insbesondere im Bereich der Branchen Bau, Getränke und Lebensmittel, Textilien, Transport sowie die Vermittlung von Geschäften im Zusammenhang mit dem vorstehenden Gegenstand; die Unternehmensberatung, der Betrieb eines Gastronomiegewerbes, der Betrieb von Ladengeschäften des täglichen Bedarfs, Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, sowie im Bereich der Datenerfassung.