Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung und Bebauung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung und die Weiterveräußerung von Grundstücken und Gebäuden aller Art sowie deren Umwandlung in Wohnungs- und Teileigentum, insbesondere in Berlin am Kleinen Wannsee