Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erlaubnisfreie betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und die Errichtung von Zweigniederlassungen.