Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte gemäß § 34 c Absatz 1 Satz l Nr. 1 GewO inklusive Tätigkeiten nach § 34i Absatz 1 Satz l GewO; Beratung zur Vermarktung von Immobilien und Immobilienprojekten sowie Standort und Potenzialanalysen.