Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Software-Entwicklungen und zusammenhängende Dienstleistungen; die Durchführung von Geschäften jeder Art, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen und nicht der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.