Sind ein oder zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft jeweils einzeln. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Instandsetzung und Modernisierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien als ausführendes Bauunternehmen und als Generalunternehmer. Das Unternehmen übernimmt Aufgaben des Bauprozessmanagements, d. h. unterstützende Tätigkeiten hinsichtlich Planung, Kalkulation, Genehmigung, Einkauf und Bauausführung. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach § 34c GewO.