Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewährung von Lombardkrediten gegen Faustpfand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG bzw. § 34 GewO, der Handel mit und die Verwertung von Wertgegenständen aller Art wie Schmuck, Uhren, Kunst sowie hochwertiger Kraftfahrzeuge oder Yachten inklusive aller damit zusammenhängenden Hilfsgeschäfte, ferner die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten. Erlaubnispflichtige Geschäfte des KWG sind nicht Gegenstand der Gesellschaft.