Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Erbringung von allgemeinen technischen Ingenieurdienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Beratung, Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen;
b) die wirtschaftliche und technische Beratung und die Betriebsführung anderer Unternehmen, soweit dafür nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist;
c) die Verwaltung des eigenen Vermögens;
d) die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder der Geschäftsführung von Personengesellschaften;
e) die Beteiligung an Dienstleistungs-, Handels- und Industrieunternehmen.