Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung, Verwaltung eigenen Vermögens, Vermietung von Immobilien, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr, erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Beteiligung an Gesellschaften, Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, Verwaltung von Gesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, Steuerung von Bauprojekten unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34c GewO