Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von
a) Bildung und Erziehung in Deutschland durch die Errichtung von Kindertagessstätten, Kinderkrippen und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
b) Elterninitiativen zur Errichtung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen durch materielle und ideelle Unterstützung,
c) internationalen Begegnungen auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen,
d) Schulprojekten zur Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch ideelle und materielle Unterstützung.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben in Deutschland im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von Kindertagesstätten, Kindergärten und Kinderhorten.