Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung und Bildung i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und Nr. 7 AO. Dabei steht die theoretische und praktische Förderung pädagogischer Arbeit mit Kindern im Vordergrund. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist folgenden pädagogischen Grundsätzen verpflichtet: a) Arbeit nach einem eigenen Musikkonzept und dem Berliner Bildungsprogramm; b) Individuelle Betreuung, Begleitung und Bildung der Kinder; c) Bewegung und gesunde Ernährung im Alltag leben. Die Errichtung und der Betrieb von Kindertagesstätten (die die dauerhafte Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ermöglichen) und ambulanten Erziehungs-, Beratungs- und Bildungsangeboten für Kinder und deren Familien.