Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Betreiben einer Internetplattform, auf der national und international Forderungen gehandelt und vermittelt werden können, ferner der Handel und die Vermietung von EDV-Hard- und -Software einschließlich 3D-Lösungen und internet- und mobilnetzbezogenen Mehrwertdienstleistungen