Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerischen Aufgaben in Architektur und Städtebau; Erbringung von Architektenleistungen im Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von Bauwerken und Städtebau; architektonische Gestaltung wie auch graphische Darstellung von Innenräumen; Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und -entwicklung im Immobilien- und Bauwesen sowie das Designen von Produkten, Objekten und Druckerzeugnisse jeder Art. Eine Tätigkeit gemäß § 34 GewO wird nicht ausgeübt.