Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft hat den Zweck, die Bildung und Erziehung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu fördern.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die professionelle Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen z.B. im Rahmen von Kindertagesstätten und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Ass. 2 Nr. 7 A0 durch das Betreiben einer freien Unterrichts-Einrichtung. Sofern eine Gebühr erhoben wird, darf bei 25 % der Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4S.3 Grundgesetz und der Privatschulgesetze der Länder vorgenommen werden