Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie grundstücksgleicher Rechte und beweglicher Sachen sowie die Verwaltung von Baulichkeiten aller Art sowie die Gründung von Gesellschaften und das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck, ausgenommen jedoch die Tätigkeit oder Geschäfte, die in § 34 c) der Gewerbeordnung aufgeführt sind.