Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Gesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG oder vergleichbaren ausländischen Rechtsformen. Gegenstand der Hauptgesellschaften ist der Erwerb, die Erschließung, Verwaltung, Bebauung und der Verkauf von Grundbesitz sowie die Sanierung, Renovierung und Vermietung von Gebäuden sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften auf eigene Rechnung.