Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Die Gesellschaft fördert Arbeiten internationaler Künstler und den Austausch zwischen Künstlern, Galerien und Institutionen. Ferner untersucht die Gesellschaft die Eigenschaften und Relevanz zeitbasierter Kunst. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Öffnung eines Galerieraums für die Öffentlichkeit, Organisieren von öffentlichen Ausstellungen und Salonveranstaltungen, Künstlerresidenzprogramme (Unterbringung ausländischer Künstler und Zurverfügungsstellung von Atelierflächen) und Bildungsangebote (z. B. über eine Webseite) für die interessierte Öffentlichkeit, den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und öffentliche Präsentation von Kunstsammlungen und eines öffentlichen Kunstraums.