Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gründung und Betrieb von Gaststätten und Berherbergungsbetrieben; Planung und Ausführung von Catering- und Feierveranstaltungen (Events) sowie von Boots-, Wander- und Rad-Exkursionen und -Ausflügen; Import, Export und Handel mit Nahrungs-/Lebensmitteln, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist