Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, Co-Produktion, Verwertung, Vermarktung und Vertrieb/Lizenzierung von Kino- und Fernsehproduktionen und anderen audiovisuellen Produkten jeglicher Art in eigenem und fremdem Namen. Mitumfasst ist die Verwertung von allen an den Produktionen entstehenden Nutzungsrechten inklusive der Merchandisingrechte und die Gründung bzw. Administration eines Musikverlages für die Auswertung der erworbenen Musikverlagsrechte.