Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) den Aufbau und den Betrieb von Kindertagesstätten und von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
b) die Organisation und Durchführung von Gruppentreffen der Kinder und Erwachsenen für allseitige Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung des ästhetisch-musikalischen Denkens,
c) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, bei denen Eltern und/oder Kinder, auch unterschiedlicher Nationalitäten, zusammentreffen und dadurch freundschaftliche Beziehungen entstehen,
d) die Organisation und Durchführung von Sprachkursen zur Verbesserung der Integration der Teilnehmer in den deutschen und europäischen Kulturkreis,
e) die Organisation und Durchführung von Kursen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Verbesserung der schulischen und außerschulischen Leistungen sowie der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt,
f) den Betrieb einer Musikschule.
Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Reihenfolge zwischen ihnen besteht nicht.