Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft (die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder) insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, durch die Beteiligung an anderen Unternehmen, Halten von Unterbeteiligungen und Leistungserbringung an Tochtergesellschaften, soweit die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft gewahrt bleibt, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.