Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vemögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Entwicklung und Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten, Handel von mineralischen Beschichtungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und verbundenen Tätigkeiten, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.