Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Baufirma für den Hoch- und Tiefbau sowie der Handel mit Baustoffen, Baumaschinen und Baugeräten verschiedener Art sowie die Vermittlung von Bauleistungen aller Art, die Vermittlung und Vermarktung von Bauprojekten aller Art sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes mit Ausnahme einer Tätigkeit nach § 34 c GewO.