Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kunsthandel, Betrieb von Galerien im In- und Ausland, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Kunstgegenständen und -installationen, Kunstgewerbe sowie Sammlerbedarf; Beratung von Künstlern, Sammlern und Kunstinteressenten; Vermittlung und Beratung von Kunst am Bau; Verlag von Kunstkatalogen und -publikationen; Durchführung kultureller Veranstaltungen; genehmigungsbedürftige Geschäfte werden nicht ausgeübt