Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Verwertung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, die Gründung von Tochtergesellschaften sowie die Vornahme jeglicher Handlungen, welche dieser Zweck mit sich bringen kann, einschließlich Kauf und Verkauf sowie Verwaltung von Grundstücken.