Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sowie der Im- und Export von Energieanlagen, insbesondere von Anlagen und Geräten der erneuerbaren Energien. Ferner die Vermittlung und Durchführung von Reisen, die Vermittlung von Bauaufträgen, Hochbau sowie Unternehmensberatung, ausgenommen genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte.